Hauptvertrag

Stand: 17. November 2025

§ 0 Vertragsdokumente und Rangfolge

0.1 Vertragsgrundlage.

Dieser Hauptvertrag regelt alle Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Nutzung des Dienstes „AxonFlow“

in vollständiger und abschließender Form.

Der Vertrag kommt durch die elektronische Zustimmung des Kunden im Rahmen des digitalen Onboarding-

Prozesses zustande.

Alle früheren Vereinbarungen oder abweichenden Bedingungen werden mit Abschluss des digitalen

Vertragsprozesses aufgehoben, soweit sie nicht ausdrücklich in diesem Vertrag oder seinen Anlagen fortbestehen.

0.2 Vorrang individueller Regelungen.

Individuell zwischen den Parteien getroffene Abreden (einschließlich Preisblatt, Angebote, Auftragsbestätigungen

oder Service-Level-Agreements – SLA) gehen sämtlichen sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages vor, soweit sie

abweichende oder ergänzende Regelungen enthalten. Individuelle Vereinbarungen sind im Zweifel vorrangig.

0.3 Rangfolge bei Widersprüchen.

Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge (in

absteigender Priorität):

1. dieser Hauptvertrag,

2. 3. 4. das Preisblatt
einschließlich individueller Angebote, Auftragsbestätigungen oder SLAs,

der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) einschließlich sämtlicher Anlagen (insbesondere TOM-Anhang),

sonstige vertraglich einbezogene Dokumentationen, Handbücher oder technische Beschreibungen.

0.4 Datenschutzrechtlicher Vorrang.

Soweit Bestimmungen die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen, gehen die Regelungen des AVV

einschließlich seiner Anhänge (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen) sämtlichen anderen

Vertragsdokumenten vor.

0.5 Gesamte Vereinbarung.

Dieser Vertrag einschließlich Preisblatt, AVV und etwaiger individuell vereinbarter Anlagen stellt die vollständige und

abschließende Vereinbarung der Parteien über die Nutzung des Dienstes „AxonFlow“ dar.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform (§ 126b

BGB).
§ 1 Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

1.1 Anbieter

Onlineshop Paul Wirsing, Einzelunternehmer

Dorfstraße 7, 97656 Oberelsbach, Deutschland

handelnd unter der Marke „AxonFlow“

USt-IdNr.: DE361387326

(nachfolgend „Anbieter“)

1.2 Kunde

[Firmenname des Kunden]

[Adresse des Kunden]

USt-IdNr.: [●]

(nachfolgend „Kunde“)

Die Kundendaten werden vom Kunden im Rahmen des digitalen Onboarding-Prozesses eingegeben

und sind Bestandteil dieses Vertrages.

Diese Angaben werden durch Absenden des Formulars verbindlich.

1.3 Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst „AxonFlow“ zur automatisierten Übermittlung von SMS-Erinnerungen an

Endkunden des Kunden (insbesondere Parkplatznutzer) bereit.

Ziel des Dienstes ist die Optimierung betrieblicher Abläufe des Kunden durch rechtzeitige Informationsübermittlung an

Endkunden vor Inanspruchnahme von Parkplatz- oder Shuttle-Dienstleistungen.

1.4 Leistungsumfang

1. 2. 3. Der Anbieter schuldet ausschließlich die technische Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der vom

Kunden bereitgestellten Daten (z. B. Telefonnummer, Zeitpunkt, Nachrichtentext) an das vom Anbieter

eingesetzte externe SMS-Gateway.

Der Anbieter gewährleistet die ordnungsgemäße Übergabe der Daten an das externe SMS-Gateway;

eine tatsächliche Zustellung oder Lesbarkeit der SMS beim Endkunden wird nicht geschuldet, da diese von

Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters abhängt (z. B. Netzverfügbarkeit, Endgerät,

Mobilfunkanbieter des Endkunden).

Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder sonstige Störungen, die außerhalb seines eigenen

technischen Verantwortungsbereichs liegen.

§ 2 Leistungsbeginn und Einrichtung

2.1 Wirksamkeit des Vertrages

Der Vertrag kommt durch die elektronische Zustimmung des Kunden im Rahmen des digitalen Onboarding-

Prozesses zustande.

Hierzu gehören insbesondere:

1. 2. 3. das aktive Bestätigen der Vertragsunterlagen (Hauptvertrag, AGB, Preisliste und AVV) durch Ankreuzfelder,

das Absenden des Onboarding-Formulars sowie

die Hinterlegung eines SEPA-Lastschriftmandats über den eingebundenen Zahlungsdienstleister.

Mit Abschluss dieses digitalen Prozesses gilt der Vertrag als wirksam geschlossen; eine handschriftliche oder

qualifizierte elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 126b BGB).

2.2 Leistungsbeginn („Go-Live“)

Der Leistungsbeginn erfolgt mit der technischen Freischaltung des Dienstes für den Kunden („Go-Live“).

Der Go-Live wird gemeinsam mit dem Kunden im Rahmen eines Einrichtungstermins durchgeführt und gilt als erfolgt,

sobald der Dienst technisch funktionsfähig eingerichtet ist.

Mit dem Go-Live beginnt automatisch der 10-tägige kostenlose Testzeitraum.

Während des Testzeitraums können beide Parteien den Vertrag jederzeit ohne Frist und ohne Kosten mit sofortiger

Wirkung kündigen.

Die kostenpflichtige Nutzungsphase beginnt erst nach Ablauf des Testzeitraums, sofern der Kunde den Vertrag nicht

innerhalb der Testphase kündigt.

2.3 Einrichtungsphase

Nach Abschluss des digitalen Onboarding-Prozesses wird der Kunde auf eine Terminbuchungsseite weitergeleitet,

um gemeinsam mit dem Anbieter die technische Einrichtung des Dienstes vorzunehmen.

Die technische Einrichtung erfolgt in einem vom Kunden gewählten Termin und setzt voraus, dass der Kunde alle

hierfür erforderlichen Informationen vollständig und korrekt bereitstellt.

Verzögerungen, die durch fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verschieben

den Einrichtungszeitpunkt entsprechend.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die technische Freischaltung vorzunehmen, solange die für die Einrichtung

erforderlichen Angaben oder Zugänge des Kunden nicht vorliegen. Der Testzeitraum beginnt erst mit erfolgter

technischer Freischaltung (Go-Live).

2.4 Abrechnungsbeginn

Die Abrechnung beginnt erst nach Ablauf des zehn (10) Kalendertage umfassenden kostenlosen Testzeitraums,

sofern der Kunde den Vertrag nicht innerhalb dieses Zeitraums kündigt.

Die kostenpflichtige Nutzungsphase startet am elften (11.) Kalendertag nach dem Go-Live.

Abgerechnet wird jeweils monatlich nachträglich auf Grundlage der im entsprechenden Kalendermonat angefallenen

und im System des Anbieters dokumentierten Endkunden-Vorgänge gemäß Preisblatt.

§ 3 Vergütung und Abrechnung

3.1 Preismodell

Für den vom Anbieter im Auftrag des Kunden durchgeführten SMS-Erinnerungsdienst gelten die Vergütungssätze

gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters („Preisblatt AxonFlow“) in der bei Vertragsschluss maßgeblichen

Fassung.

Das Preisblatt ist Bestandteil dieses Vertrages (Anlage 1).

Der Anbieter ist berechtigt, die im Preisblatt festgelegten Entgelte anzupassen, wenn sich die Kosten für die

Leistungserbringung nachweislich erhöhen oder verringern. Gründe hierfür sind insbesondere:

• Preisänderungen bei den vom Anbieter genutzten Drittanbieter-SMS-Gateways,

• gesetzliche oder regulatorische Änderungen (z. B. Umsatzsteuer-, Datenschutz- oder

Telekommunikationsrecht),

• erhebliche Kostenänderungen für Infrastruktur, Energie, Cloud- oder IT-Leistungen.

Änderungen der Preise werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform

mitgeteilt.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung in Textform

außerordentlich zu kündigen.

Unterbleibt ein Widerspruch oder eine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt die Preisänderung als genehmigt.

Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen

des Schweigens hin.

Preissenkungen werden ab dem mitgeteilten Zeitpunkt automatisch wirksam.

3.2 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage der im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich erfassten

Endkunden-Vorgänge.

Maßgeblich sind die im internen Abrechnungssystem des Anbieters gespeicherten und nachvollziehbar

dokumentierten Daten.

3.3 Rechnungsstellung

Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich eine Rechnung in Textform (per E-Mail) aus.

Die Rechnung weist die abgerechneten Einheiten, das Abrechnungsintervall, etwaige Preisänderungen sowie die

gesetzliche Umsatzsteuer aus.

3.4 Zahlung

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat.

Rechnungsbeträge sind innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig.

Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen und Änderungen der Bankverbindung

unverzüglich mitzuteilen.

3.5 Umsatzsteuer

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

4.1 Vertragslaufzeit

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, beginnend mit dem Leistungsbeginn gemäß § 2 Abs. 2.

Der Vertrag gilt als fortlaufendes Dauerschuldverhältnis im Sinne der §§ 314 ff. BGB.

4.2 Ordentliche Kündigung

Während des 10-tägigen kostenlosen Testzeitraums können beide Parteien den Vertrag jederzeit ohne Frist und mit

sofortiger Wirkung kündigen.

Im Falle einer Kündigung innerhalb des Testzeitraums werden sämtliche Leistungen des Anbieters unverzüglich

beendet, und dem Kunden entstehen keinerlei Kosten.

Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von drei (3)

Kalendermonaten zum jeweiligen Tag schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.

Das Vertragsverhältnis endet exakt drei (3) Kalendermonate nach Zugang der Kündigungserklärung.

Für die Fristberechnung ist ausschließlich der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der jeweils anderen Partei

maßgeblich.

4.3 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

1. 2. 3. 4. 5. die andere Partei trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens vierzehn (14)

Tagen wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verletzt (z. B. wiederholte Nichtzahlung trotz Fälligkeit,

erhebliche Verletzung von Mitwirkungspflichten),

über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse

abgelehnt wird,

der Kunde die erforderlichen Nachweise seiner Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, USt-

IdNr.) schuldhaft nicht erbringt, obwohl dies vertraglich vereinbart ist,

der Kunde den Dienst in rechtswidriger Weise nutzt, insbesondere durch wiederholte Versendung

unzulässiger oder datenschutzwidriger SMS, oder

ein sonstiger Umstand eintritt, der eine Fortsetzung des Vertrags für die kündigende Partei unzumutbar

macht.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung bleiben alle bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen

Vergütungsansprüche unberührt.

4.4 Folgen der Vertragsbeendigung

1. 2. Mit Wirksamkeit der Vertragsbeendigung endet die Leistungserbringung des Anbieters.

Der Anbieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Kunden alle im Auftrag verarbeiteten Daten nach Maßgabe

des § 5 (AVV-Bezug) zu löschen.

3. 4. Bereits entstandene oder abgerechnete Entgelte bleiben fällig. Eine anteilige Rückerstattung bereits gezahlter

Vergütungen erfolgt nicht, sofern der Anbieter die Leistung ordnungsgemäß bis zum Wirksamwerden der

Beendigung erbracht hat.

Rechtliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung bestimmter Daten (z. B. steuer- oder handelsrechtlich) bleiben

unberührt.

§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

5.1 Rollenverteilung

Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche personenbezogenen Daten, die im

Rahmen der Nutzung des Dienstes verarbeitet werden.

Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28

DSGVO auf dokumentierte Weisung des Kunden.

Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des Anbieters ist ausgeschlossen.

5.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28

DSGVO zwischen den Parteien.

Der AVV einschließlich seiner Anlagen (insbesondere des Anhanges zu den technischen und organisatorischen

Maßnahmen – TOM) ist Bestandteil dieses Vertrages und gilt ergänzend zu dessen Regelungen.

Der AVV wird im Rahmen des digitalen Onboarding-Prozesses durch das aktive Bestätigen der entsprechenden

Ankreuzfelder durch den Kunden wirksam abgeschlossen.

Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich; das elektronische Zustimmen

genügt gemäß Art. 28 Abs. 9 DSGVO in Verbindung mit § 126b BGB.

Soweit Bestimmungen dieses Vertrages und des AVV voneinander abweichen, gehen die datenschutzrechtlichen

Regelungen des AVV vor.

5.3 Einzelheiten der Verarbeitung

1. 2. 3. 4. 5. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung ist die automatisierte Übermittlung von SMS an Endkunden des

Kunden einschließlich der hierfür erforderlichen technischen Verarbeitung.

Der Anbieter verarbeitet nur die Daten, die für die Erbringung, Abrechnung und Sicherstellung des Dienstes

erforderlich sind (z. B. Name, Telefonnummer, Zeitpunkt, Textinhalt, Versand- und Zustellinformationen).

Der Anbieter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32

DSGVO, die dem Stand der Technik entsprechen und regelmäßig überprüft werden.

Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung gegenüber seinen Endkunden verantwortlich,

insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen oder das Vorliegen sonstiger Rechtsgrundlagen

(z. B. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, § 7 UWG).

Der Anbieter unterstützt den Kunden im gesetzlich erforderlichen Umfang bei der Erfüllung seiner Pflichten

nach den Art. 28, 32 und 33 ff. DSGVO, soweit dies ohne unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist.

5.4 Datenlöschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löscht der Anbieter sämtliche im Auftrag verarbeiteten

personenbezogenen Daten oder gibt sie auf Wunsch des Kunden in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z.

B. CSV, JSON) zurück, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Backups und Protokolle werden im Rahmen der regulären Löschzyklen überschrieben.

§ 6 Schlussbestimmungen

6.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Zwingende gesetzliche Vorschriften zum Schutz bestimmter Vertragspartner bleiben unberührt.

6.2 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere nach der Zivilprozessordnung (ZPO), bleiben unberührt.

6.3 Schrift- und Textform

1. 2. 3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform im Sinne des § 126b

BGB (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Eine elektronische Unterzeichnung (z. B. über Signaturdienst oder digital signiertes PDF) erfüllt das

Formerfordernis der Schriftform, soweit keine strengere gesetzliche Vorgabe besteht.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; sie werden erst wirksam, wenn sie in Textform bestätigt werden.

6.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder

werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der

unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

6.5 Vertragsexemplare

Dieser Vertrag wird vollständig elektronisch geschlossen.

Der Vertrag kommt im Rahmen des digitalen Onboarding-Prozesses durch das aktive Bestätigen der

Vertragsunterlagen und das Absenden des Formulars sowie durch die Hinterlegung des SEPA-Lastschriftmandats

zustande.

Eine handschriftliche Unterzeichnung oder der Austausch physischer Vertragsexemplare ist nicht erforderlich.

Elektronische Zustimmungen gemäß § 126b BGB gelten als rechtlich verbindlich und sind handschriftlichen

Unterschriften gleichgestellt.


Anlage [1]: Preisblatt

(Anlage zum Hauptvertrag zwischen dem Kunden und Onlineshop Paul Wirsing.)

1. Vertragsbezug und Zweck

Dieses Preisblatt regelt die vergütungspflichtigen Leistungen des Anbieters im Rahmen des Hauptvertrags über die

Nutzung des Dienstes „AxonFlow“.

Begriffe ohne eigene Definition in diesem Preisblatt entsprechen den Definitionen des Hauptvertrags.

Dieses Preisblatt ist Bestandteil des Hauptvertrags.

Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Definitionen

Endkunde: Als Endkunde im Sinne dieses Preisblatts gilt jeder einzelne, abgeschlossene Endkunden-Vorgang (z. B.

Buchung, Reservierung oder vergleichbarer Vorgang), bei dem über AxonFlow mindestens eine SMS an eine

zugehörige Mobilfunknummer versendet wird.

Ein Endkunden-Vorgang gilt dabei stets als eine Abrechnungseinheit – unabhängig von der Anzahl der innerhalb

dieses Vorgangs versendeten SMS.

Erfolgt im selben Kalendermonat mehr als ein Vorgang durch dieselbe Person, werden diese jeweils als eigenständige

Endkunden-Vorgänge gezählt.

SMS: Eine über die angebundene SMS-Schnittstelle erfolgreich eingereichte Nachricht (Status „akzeptiert“ /

„submitted“), unabhängig vom tatsächlichen Endgeräte-Empfang.

Monat: Kalendermonat in der Zeitzone UTC+01 / UTC+02 (MEZ/MESZ), sofern im Hauptvertrag nichts Abweichendes

bestimmt ist.

3. Staffelung nach Endkunden (Monatsbasis)

Die Preisstaffel richtet sich nach der Anzahl abgerechneter Endkunden-Vorgänge im jeweiligen Kalendermonat.

Die Staffel wird für jeden Kalendermonat neu ermittelt und gilt ausschließlich für diesen Monat; eine Übertragung in

Folgemonate findet nicht statt.

Hinweis: Für die Ermittlung der monatlichen Staffel ist jeder abgeschlossene Endkunden-Vorgang maßgeblich.

Mehrere Vorgänge derselben Person innerhalb desselben Kalendermonats werden jeweils als eigenständige

Endkunden-Vorgänge gezählt.

Die Definitionen gemäß Ziff. 2 dieses Preisblatts bleiben unberührt.


Staffel 


S1 

bis 500 Endkunden pro Monat

Preislogik gemäß Ziff. 4


S2 

501 – 1.500 Endkunden pro Monat

Preislogik gemäß Ziff. 4


S3 

ab 1.501 Endkunden pro Monat

Preislogik gemäß Ziff. 4


4. Preise

4.1 Preis nach Staffelung

Der Preis pro Endkunde gilt pro abgeschlossenen Endkunden-Vorgang gemäß den Definitionen in Ziff. 2.

Staffel Preis pro Endkunde [€]

S1 (bis 500) 0,50 €

S2 (501 – 1.500) 0,45 €

S3 (ab 1.501) 0,40 €

4.2 Monatliche Grundgebühr

Die monatliche Grundgebühr fällt erst ab Beginn der kostenpflichtigen Nutzungsphase (nach dem 10-tägigen

Testzeitraum) an.

Preis [€ / Monat]

100,00 €

Beschreibung:

Betrieb, Wartung, Standard-Monitoring, Support

5. Abrechnung, Fälligkeit und Zahlung (SEPA)

Rechnungsstellung: Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Basis der im jeweiligen Kalendermonat

angefallenen Endkunden-Vorgänge und der gemäß Ziffer 3 ermittelten Preisstaffel.

Die Rechnungsstellung erfolgt zu Beginn des Folgemonats.

Während des 10-tägigen Testzeitraums werden keine Rechnungen erstellt und keine Zahlungen eingezogen.

Zahlungsart: Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift.

Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat.

Fälligkeit: Die Rechnungsbeträge sind 7 Kalendertage ab Rechnungsdatum fällig.

Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt in der Regel am Fälligkeitstag.

Die Rechnung gilt gleichzeitig als Vorabankündigung (Pre-Notification) im Sinne der SEPA-Regularien und erfolgt

mindestens einen Tag vor dem Lastschrifteinzug.

Rücklastschriften: Vom Kunden zu vertretende Rücklastschriften oder Bankgebühren trägt der Kunde.

Der Anbieter kann hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € erheben.

Einwendungen: Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang schriftlich

geltend zu machen; danach gilt die Rechnung als formell genehmigt.

Materiell-rechtliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Drittkosten / Preisgleitklausel (Pass-Through)

Ändern sich Fremdkosten maßgeblicher Vorlieferanten (z. B. SMS-Gateway-Anbieter, Netzbetreiber) oder staatliche

Abgaben, ist der Anbieter berechtigt, die hiervon betroffenen Einheitspreise in dem Umfang anzupassen, in dem sich

diese Fremdkosten tatsächlich ändern.

Die Regelungen zur Preisänderung gemäß § 3.1 des Hauptvertrags gelten entsprechend.

Abweichend hiervon beträgt die Ankündigungsfrist sechs (6) Wochen.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zu kündigen.

Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf dieses Sonderkündigungsrecht und die Rechtsfolgen

eines unterlassenen Widerspruchs hin.

Während des 10-tägigen Testzeitraums werden keine Preisänderungen wirksam.

7. Mess- und Nachweisdaten

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Systemprotokolle des Anbieters (AxonFlow / n8n / Airtable / SMS-

Gateway).

Diese Protokolle sind für die Abrechnung maßgeblich und verbindlich.

Der Anbieter bewahrt die Abrechnungsnachweise mindestens zwölf (12) Monate auf.

Auf Verlangen gewährt der Anbieter Einsicht in aggregierte und nicht-personenbeziehbare Versandberichte, soweit

dies datenschutzrechtlich zulässig ist.

Ein Anspruch auf Einsicht in Rohdaten oder personenbezogene Einzelprotokolle besteht nicht.

8. Sonstiges

• Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

• Gesondert beauftragte Zusatz- oder Sonderleistungen (z. B. individuelle Anpassungen, zusätzliche

Einrichtungsschritte oder aufwandsabhängiger Support außerhalb des Standards) können separat

abgerechnet werden.

• Bei Widersprüchen zwischen diesem Preisblatt und dem Hauptvertrag gelten die Regelungen des

Hauptvertrags.

• Änderungen dieses Preisblatts bedürfen der Textform und werden nur gemeinsam mit dem Hauptvertrag

wirksam.

• Dieses Preisblatt ist integraler Bestandteil des Hauptvertrags.

© All right reserved

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