AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 17. November 2025

§1 Geltungsbereich, Anbieter, Vertragsparteien, Vertragssprache

1.1 Geltungsbereich.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung aller

Verträge über die Bereitstellung und Nutzung des SMS-Erinnerungsdienstes „AxonFlow“ zwischen dem Anbieter und

seinen Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann

Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung vorher ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses

Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, etwa auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender

Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.2 Anbieter.

Onlineshop Paul Wirsing, Einzelunternehmer

Dorfstraße 7, 97656 Oberelsbach, Deutschland

handelnd unter der Marke „AxonFlow“

USt-IdNr.: DE361387326

E-Mail: support@axonflow.de

1.3 B2B-Ausrichtung / Ausschluss von Verbrauchern.

Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen bzw.

rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handeln). Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen. Der Kunde

sichert zu, Unternehmer zu sein; der Anbieter ist berechtigt, hierfür geeignete Nachweise zu verlangen.

1.4 Vertragssprache und anwendbares Recht.

Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

1.5 Kommunikationsweg.

Vertragsbezogene Erklärungen und Anfragen sind per E-Mail an den Anbieter zu richten.

E-Mail-Adresse: support@axonflow.de.

Weitere Kommunikationskanäle können ergänzend genutzt werden, begründen aber ohne ausdrückliche

Vereinbarung keine Rechtspflicht zu ihrer Vorhaltung.

1.6 Vorrang individueller Abreden.

Individuelle vertragliche Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde (einschließlich Leistungsverzeichnissen,

Preisblättern oder Auftragsbestätigungen) gehen diesen AGB vor, soweit sie im Einzelfall abweichende Regelungen

enthalten.

1.7 Form der Zustimmung.

Rechtserhebliche Erklärungen des Anbieters (z. B. Zustimmung zu fremden AGB, Vertragsänderungen) bedürfen

mindestens der Textform; eine stillschweigende Zustimmung ist ausgeschlossen.

§2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB gelten die nachstehenden Begriffe wie folgt:

2.1 „Anbieter“ ist Onlineshop Paul Wirsing, Einzelunternehmer, der den SMS-Versanddienst betreibt, im eigenen

Namen abrechnet und den Vertrag mit dem Kunden schließt.

2.2 „Kunde“ ist ausschließlich ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder

rechtsfähige Personengesellschaft), der den SMS-Versanddienst für eigene geschäftliche Zwecke nutzt. Verbraucher

i. S. d. § 13 BGB sind vom Vertragsschluss ausgeschlossen.

2.3 „Endkunde“ sind Personen, die der Kunde mittels des Dienstes per SMS benachrichtigt (z. B. Parkplatznutzer).

Endkunden werden nicht Vertragspartei dieser AGB.

2.4 „Dienst“ / „AxonFlow“ bezeichnet die vom Anbieter erbrachte Dienstleistung zur automatisierten Übermittlung

von SMS im Auftrag des Kunden. Hierzu nimmt der Anbieter Daten des Kunden (z. B. Telefonnummer, Zeitpunkt,

Text) entgegen, verarbeitet diese technisch über automatisierte Workflows (insb. n8n) und leitet sie an ein externes

SMS-Gateway (derzeit: seven.io) zur Zustellung an Endkunden weiter.

2.5 „Drittanbieter-SMS-Gateway“ bezeichnet den externen Telekommunikationsdienstleister, über den SMS

technisch in die öffentlichen Netze weitergeleitet werden (derzeit: seven.io) sowie die von diesem eingesetzten

Vorleistungs- und Netzbetreiber.

2.6 „Netzbetreiber“ bezeichnet Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze, über die SMS an Endkundenanschlüsse

zugestellt werden.

2.7 „API“ (Application Programming Interface) und „Webhook“ bezeichnen technische Schnittstellen, über die

Systeme des Kunden automatisiert Daten (z. B. Empfängernummer, Zeitpunkt, Text) an den Anbieter übermitteln bzw.

Ereignisse zurückgemeldet bekommen können.

2.8 „Übergabepunkt“ ist der Netzwerkknoten des eingesetzten Drittanbieter-SMS-Gateways, an dem der Anbieter

die Daten an das externe Netz zur Zustellung übergibt. Verfügbarkeit und Leistungswerte werden – soweit einschlägig

– am Übergabepunkt gemessen.

2.9 „SMS“ bezeichnet eine Kurznachricht (A2P-Nachricht) nach GSM-Standard, die der Anbieter im Auftrag des

Kunden über das Drittanbieter-SMS-Gateway an Endkunden weiterleitet. Soweit erforderlich, umfasst der Begriff auch

Concatenated SMS (Segmentierung/Längenaufteilung).

2.10 „Nachrichteninhalt“ ist der vom Kunden vorgegebene Text (einschließlich etwaiger Platzhalter/Parameter oder

Links). Für den Nachrichteninhalt trägt ausschließlich der Kunde die rechtliche Verantwortung.

2.11 „Abrechnungseinheit“ ist ein Endkunden-Vorgang (z. B. eine einzelne Parkplatzbuchung).

Eine Abrechnungseinheit entspricht stets einem Endkunden-Vorgang – unabhängig von der Anzahl der in diesem

Vorgang versendeten SMS.

In der Regel werden je Endkunden-Vorgang zwei (2) SMS an den Endkunden versendet (z. B. Ankunfts- und

Rückkehrbenachrichtigung).

2.12 „Preis/Entgelt“ ist das vom Kunden zu zahlende Entgelt für den SMS-Versanddienst gemäß jeweils gültigem

Preisblatt bzw. individueller Vereinbarung; Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.13 „Verfügbarkeit“ ist die zeitanteilige technische Erreichbarkeit des Drittanbieter-SMS-Gateways am

Übergabepunkt innerhalb eines Kalendermonats, ausgenommen Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des

Einflussbereichs des Anbieters (u. a. Force-Majeure-Ereignisse, Ausfälle bei Drittanbietern oder Netzbetreibern).

2.14 „Wartungsfenster“ sind vorab angekündigte Zeiträume, in denen der SMS-Versanddienst ganz oder teilweise

nicht verfügbar sein kann, um Updates, Konfigurations- oder Sicherheitsarbeiten durchzuführen.

2.15 „Geschäfts-/Werktage“ sind Montag bis Freitag, jeweils ohne gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

2.16 „Textform“ ist die in § 126b BGB definierte Form (z. B. E-Mail); „Schriftform“ ist die in § 126 BGB definierte

eigenhändige Unterzeichnung. Soweit diese AGB Textform verlangen, genügt insbesondere E-Mail.

2.17 „Personenbezogene Daten“, „Verarbeitung“, „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ haben die

Bedeutungen nach Art. 4 Nr. 1–8 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher, der Anbieter erbringt Leistungen

typischerweise als Auftragsverarbeiter.

2.18 „Spam/Unzulässige Nutzung“ umfasst u. a. rechtswidrige, irreführende, belästigende, ohne Einwilligung oder

gesetzliche Grundlage an Endkunden versandte SMS-Inhalte sowie Nachrichten mit schädlichen Inhalten

(Malware/Phishing) oder Verstöße gegen TK-/Wettbewerbs-/Datenschutzvorschriften.

§3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Vertragsgegenstand.

Der Anbieter erbringt für den Kunden die Dienstleistung des automatisierten SMS-Versands an Endkunden im Namen

des Kunden. Hierzu übernimmt der Anbieter die vom Kunden bereitgestellten Daten (z. B. Telefonnummer, Zeitpunkt,

Name), verarbeitet diese technisch über seine Workflows (z. B. n8n) und leitet sie an ein externes SMS-Gateway

(derzeit: seven.io) zur Zustellung an die Endkunden weiter.

Der Anbieter schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße Annahme, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten an

das SMS-Gateway.

3.2 Keine Erfolgs- oder Zustellungsgarantie.

Der Anbieter schuldet nicht den tatsächlichen Empfang oder die Lesbarkeit der SMS beim Endkunden. Ein

erfolgreicher SMS-Versand hängt von zahlreichen Faktoren außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters ab,

insbesondere von:

• der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit des Drittanbieter-SMS-Gateways,

• den öffentlichen Mobilfunknetzen und den jeweiligen Netzbetreibern,

• der Richtigkeit und Erreichbarkeit der vom Kunden angegebenen Telefonnummern,

• den Endgeräten, Einstellungen und Verträgen der Endkunden.

Eine Gewährleistung oder Garantie für die erfolgreiche Zustellung besteht daher nicht.

3.3 Verantwortung des Kunden für Inhalte.

1. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Rechtmäßigkeit und die Richtigkeit der über den Dienst

2. 3. versandten SMS.

Dies umfasst insbesondere die Einhaltung:

o der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),

o des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG),

o des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG),

o sonstiger einschlägiger Gesetze und Pflichten (z. B. Einwilligungen der Endkunden).

Der Anbieter prüft die vom Kunden übermittelten Inhalte nicht auf Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder

Vollständigkeit.

3.4 Technische Voraussetzungen beim Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Dienstes

sicherzustellen. Dazu zählen insbesondere:

• eine stabile und funktionsfähige Internetverbindung,

• aktuelle Systeme und Schnittstellen (z. B. Browser, API-/Webhook-Anbindungen).

3.5 Leistungsänderungen.

Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln und Änderungen vorzunehmen, soweit diese

• aus Sicherheitsgründen erforderlich sind,

• der Verbesserung von Stabilität oder Funktionsweise dienen,

• gesetzlichen Anforderungen entsprechen oder

• für den Kunden zumutbar sind.

Wesentliche Änderungen, die die Nutzung erheblich beeinträchtigen, werden dem Kunden mindestens vier (4)

Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt.

3.6 Wartungsarbeiten.

Zur Gewährleistung von Sicherheit und Funktionsfähigkeit kann der Anbieter Wartungsarbeiten durchführen. Während

solcher Wartungsfenster ist der SMS-Versand ggf. eingeschränkt oder nicht verfügbar.

• Planbare Wartungsarbeiten werden dem Kunden rechtzeitig per E-Mail angekündigt.

• Dringende, sicherheitskritische Maßnahmen dürfen auch kurzfristig erfolgen; der Anbieter informiert den

Kunden so früh wie möglich.

3.7 Mitwirkungspflichten des Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten zutreffend und vollständig

bereitzustellen, insbesondere:

• ein gültiges und aktuelles SEPA-Lastschriftmandat,

• korrekte und aktuelle Empfängerdaten (z. B. Telefonnummern),

• eine stets gültige Kommunikationsadresse für vertragsbezogene Mitteilungen.

§4 Vertragsabschluss, Laufzeit und Kündigung

4.1 Zustandekommen des Vertrages

1. Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt ausschließlich im Rahmen des digitalen Onboarding-

Prozesses zustande.

Der Kunde gibt ein verbindliches Vertragsangebot ab, indem er:

• die Vertragsunterlagen (Hauptvertrag, AGB, Preisblatt, AVV) aktiv durch Ankreuzfelder bestätigt,

• das Onboarding-Formular absendet und

• ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat hinterlegt.

2. 3. Der Anbieter nimmt dieses Angebot durch eine entsprechende elektronische Bestätigung oder durch die

technische Freischaltung des Dienstes („Go-Live“) an. Mit dieser Annahme ist der Vertrag wirksam

geschlossen.

Eine handschriftliche oder qualifizierte elektronische Unterschrift ist nicht erforderlich (§ 126b BGB).

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

4.2 Beginn der Leistungs- und Abrechnungsperiode

1. 2. 3. Die vertragliche Leistungsperiode beginnt mit der technischen Freischaltung des Dienstes für den Kunden

(„Go-Live“). Der Go-Live gilt als erfolgt, sobald der Dienst technisch funktionsfähig eingerichtet ist.

Mit dem Go-Live beginnt automatisch der zehn (10) Kalendertage umfassende kostenlose Testzeitraum.

Während dieses Testzeitraums kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Frist und mit sofortiger Wirkung

kündigen.

Die kostenpflichtige Abrechnungsperiode beginnt erst nach Ablauf des Testzeitraums. Die erste

Abrechnungsperiode startet am elften (11.) Kalendertag nach dem Go-Live und endet mit Ablauf des

jeweiligen Kalendermonats.

4.3 Vertragslaufzeit

1. 2. 3. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Der Vertrag kommt mit Annahme gemäß §4.1 zustande, unabhängig vom kostenlosen Testzeitraum.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

4.4 Kündigung / Kündigungsfrist

1. Kündigung während des Testzeitraums:

Während des zehn (10) Kalendertage umfassenden kostenlosen Testzeitraums kann der Vertrag von beiden

Parteien jederzeit ohne Frist und mit sofortiger Wirkung in Textform gekündigt werden.

Im Falle einer Kündigung während des Testzeitraums werden sämtliche Leistungen des Anbieters

unverzüglich beendet und es entstehen dem Kunden keinerlei Kosten.

2. Ordentliche Kündigung nach Ablauf des Testzeitraums:

Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Vertrag von jeder Partei jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei

(3) Kalendermonaten zum jeweiligen Tag schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) gekündigt werden.

Das Vertragsverhältnis endet exakt drei (3) Kalendermonate nach Zugang der Kündigungserklärung.

3. Adressierung der Kündigung:

Kündigungen sind an die in § 1.5 genannte Kontaktadresse zu richten.

Die Kündigung gilt als rechtzeitig zugegangen, sobald sie dem jeweils anderen Vertragspartner in Textform

zugeht.

4. Keine Rückerstattung:

Im Falle einer ordentlichen Kündigung nach Ablauf des Testzeitraums werden bereits entstandene oder

abgerechnete Entgelte nicht rückerstattet. Bereits gezahlte Entgelte bleiben unberührt, sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4.5 Außerordentliche Kündigung / fristlose Kündigung

1. 2. 3. Jede Partei ist zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger

Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung und Setzen einer Nachfrist von

mindestens vierzehn (14) Tagen nachhaltig verletzt (z. B. wiederholte Nichtzahlung trotz Mahnungen, grobe

Verletzung von Mitwirkungspflichten);

b) über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse

abgelehnt wird;

c) der Kunde die vom Anbieter geforderten Nachweise zur Unternehmerstellung vorsätzlich oder grob

fahrlässig nicht erbringt, obwohl dies vertraglich vereinbart oder erforderlich ist;

d) erhebliche Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung des

Dienstes vorliegen (z. B. wiederholte Versendung rechtswidriger SMS, erhebliche Datenschutzverstöße),

sofern der Kunde diese Verstöße nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt.

Kündigt der Anbieter aus wichtigem Grund, bleiben alle bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen

Ansprüche des Anbieters auf Vergütung und Schadensersatz bestehen.

Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund (z. B. wegen einer vom Anbieter zu vertretenden schweren

Pflichtverletzung), endet die Leistungserbringung mit Zugang der Kündigung. Weitere Vergütungsansprüche

entstehen ab diesem Zeitpunkt nicht.

4.6 Folgen der Vertragsbeendigung

1. 2. Bei einer ordentlichen Kündigung endet die Erbringung der Leistungen mit Ablauf der Kündigungsfrist.

Bei einer außerordentlichen Kündigung durch den Kunden endet die Leistungserbringung mit Zugang der

Kündigung beim Anbieter.

Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst entsprechend zu sperren.

Berechtigte Forderungen des Anbieters bleiben auch nach Vertragsende bestehen. Soweit der Anbieter bei

Vertragsende noch offene Forderungen hat, ist er berechtigt, Sicherungsmaßnahmen (z. B.

Zurückbehaltungsrecht an Exportdaten) bis zur vollständigen Zahlung zu ergreifen.

4.7 Aussetzung der Leistung (Sperrrecht)

1. 2. 3. Bei Zahlungsverzug des Kunden mit mehr als einer fälligen Monatsrechnung oder bei wiederholten, vom

Kunden zu vertretenden Rücklastschriften ist der Anbieter nach vorheriger Mahnung und Setzung einer

angemessenen Nachfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen berechtigt, die Leistungen ganz oder

teilweise auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

Eine sofortige Sperrung – auch ohne Fristsetzung – ist zulässig, wenn

a) der Kunde wiederholt Lastschriften unbegründet zurückgibt,

b) ein erhebliches wirtschaftliches Risiko bzw. Missbrauchsverdacht besteht,

c) eine Gefährdung der IT-Sicherheit des Dienstes oder Dritter vorliegt oder

d) der Anbieter aus wichtigem Grund außerordentlich kündigt.

Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Für die Wiederherstellung der Leistungen

nach Beseitigung des Sperrgrundes kann der Anbieter eine angemessene Aufwandspauschale berechnen.

4.8 Abtretung / Übertragung

1. 2. Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte – insbesondere

Zahlungsdienstleister (z. B. GoCardless) – abzutreten.

Die Abtretung hat keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten des Kunden.

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der vorherigen

Zustimmung des Anbieters in Textform.

§5 Vergütung, Abrechnung und Zahlung

5.1 Preise und Entgelte

1. 2. Für den vom Anbieter im Auftrag des Kunden durchgeführten SMS-Versanddienst schuldet der Kunde die

Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste des Anbieters.

Die Preisliste ist Bestandteil des Hauptvertrages zwischen den Parteien und gilt in der bei Vertragsschluss

maßgeblichen Fassung.

Alle in der Preisliste ausgewiesenen Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen

Umsatzsteuer.

5.2 Abrechnung.

Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich auf Grundlage der im jeweiligen Kalendermonat angefallenen,

abrechnungsfähigen Endkunden-Vorgänge nach Ablauf der kostenlosen Testphase (§ 4.2).

Maßgeblich sind die Systemprotokolle des Anbieters (AxonFlow / n8n / Airtable / SMS-Gateway).

Abrechnungs- und Leistungszeiträume entsprechen jeweils dem Kalendermonat in der für den Anbieter geltenden

Zeitzone (UTC+01 / UTC+02), wie im Preisblatt definiert.

5.3 Zahlungsweise.

1. 2. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierfür ein gültiges

SEPA-Mandat und sorgt für ausreichende Deckung des angegebenen Kontos.

Der Einzug der Rechnungsbeträge erfolgt grundsätzlich am Fälligkeitstag gemäß Rechnung.

Die Rechnung enthält zugleich die erforderliche SEPA-Vorabankündigung (Pre-Notification) mit Angabe des

geplanten Einzugstermins.

Abweichungen vom angekündigten Einzugstermin sind im Rahmen der SEPA-Regelungen zulässig und

werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

5.4 Fälligkeit.

1. 2. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum fällig und zahlbar.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie

angemessene Mahngebühren geltend zu machen.

5.5 Rücklastschriften und Mehraufwand.

1. 2. 3. 4. Kosten, die dem Anbieter infolge einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift entstehen (z. B. mangels

Kontodeckung, fehlerhafter oder geänderter Bankdaten), trägt der Kunde.

Für jede vom Kunden zu vertretende, nicht eingelöste oder zurückgereichte SEPA-Lastschrift kann der

Anbieter eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erheben.

Kommt es zu mehr als zwei vom Kunden zu vertretenden Rücklastschriften innerhalb eines Zeitraums von

zwölf (12) Monaten, ist der Anbieter berechtigt, künftige Leistungen nur noch gegen Vorkasse oder eine

andere angemessene Zahlungsart zu erbringen.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (neun

Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro

Mahnung geltend zu machen. Verzugszinsen werden ab dem Eintritt des Verzugs gemäß § 288 Abs. 2 BGB

berechnet.

§ 5.6 Anpassung von Preisen

1. 2. 3. Der Anbieter ist berechtigt, die in der Preisliste festgelegten Entgelte anzupassen, wenn sich die Kosten für

die Leistungserbringung nachweislich erhöhen oder senken. Gründe hierfür sind insbesondere:

– Preisänderungen bei Drittanbieter-SMS-Gateways (insb. seven.io),

– gesetzliche oder regulatorische Vorgaben,

– wesentliche Kostenänderungen für Infrastruktur-, Cloud- oder IT-Leistungen (insb. n8n, Airtable).

Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in

Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält Gründe, Umfang der Änderung und das Sonderkündigungsrecht.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung außerordentlich

in Textform zu kündigen.

4. Widerspricht der Kunde nicht fristgerecht und kündigt er nicht gemäß Abs. 3, gilt die Preisänderung als

genehmigt. Der Anbieter weist in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Rechtsfolgen des Schweigens

5. 6. hin.

Preissenkungen treten zum angekündigten Zeitpunkt automatisch in Kraft.

Diese Regelung steht im Einklang mit § 3 des Hauptvertrags. Bei Widersprüchen gilt die höhere

Transparenzstufe gemäß Hauptvertrag.

§6 Pflichten des Kunden und unzulässige Nutzungen

6.1 Allgemeine Pflichten des Kunden.

1. 2. Der Kunde ist verpflichtet, den SMS-Versanddienst ausschließlich im Rahmen dieser AGB sowie der

geltenden Gesetze zu nutzen.

Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm übermittelten Daten (insbesondere Telefonnummern,

Nachrichteninhalte, Endkundennamen, Zahlungsdaten für SEPA-Lastschrift) vollständig, richtig und aktuell

sind.

6.2 Verantwortung für Nachrichteninhalte.

1. Der Kunde trägt die alleinige rechtliche und inhaltliche Verantwortung für sämtliche über den Dienst

versandten SMS.

2. Dies umfasst insbesondere:

– die Sicherstellung, dass für jede versandte SMS eine rechtmäßige Grundlage besteht; bei rein funktionalen

oder servicebezogenen Benachrichtigungen (z. B. Termin-, Shuttle- oder Parkzeit-Erinnerungen) kann dies

insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) beruhen;

– die Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung der Endkunden, sofern Nachrichten werbliche Inhalte

enthalten oder über die reine Abwicklung des Park- oder Shuttle-Prozesses hinausgehen;

– die vollständige Beachtung aller einschlägigen Vorschriften, insbesondere der DSGVO, des

Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG), des Gesetzes gegen den unlauteren

Wettbewerb (UWG) sowie sonstiger anwendbarer Datenschutz- und Telekommunikationsgesetze;

– die inhaltliche Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Nichttäuschung der übermittelten SMS.

3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Nachrichteninhalte auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit zu

überprüfen.

6.3 Verbotene Nutzungen.

1. 2. Der Kunde verpflichtet sich, den SMS-Versanddienst nicht zu nutzen für:

o den Versand von Spam, unerwünschter Werbung oder Massen-SMS ohne entsprechende

Rechtsgrundlage,

o die Übermittlung von rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, jugendgefährdenden oder

strafbaren Inhalten,

o den Versand von SMS mit schädlichen Inhalten (z. B. Schadsoftware, Phishing, manipulierte Links),

o eine Nutzung, die die Funktionsfähigkeit des Dienstes, des SMS-Gateways oder öffentlicher Netze

beeinträchtigt oder gefährdet.

Der Anbieter ist berechtigt, SMS, die gegen diese Verbote verstoßen, ohne Vorankündigung zu sperren oder

nicht weiterzuleiten, sofern dies zur Vermeidung von Schäden oder rechtlichen Risiken erforderlich ist.

6.4 Mitwirkungspflichten bei Störungen.

1. 2. Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Analyse und Behebung von Störungen, indem er rechtzeitig,

vollständig und sachgerecht mitwirkt (z. B. durch Bereitstellung von Logdaten oder einer nachvollziehbaren

Beschreibung der Nutzungsschritte).

Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung schuldhaft, ist der Anbieter insoweit von seiner Pflicht zur

Mängelbeseitigung befreit.

6.5 Freistellung.

1. 2. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer rechtswidrigen oder

pflichtwidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden gegen den Anbieter erhoben werden.

Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters (einschließlich

Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe).

3. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig über alle ihm

bekannten Umstände zu informieren, die im Zusammenhang mit solchen Ansprüchen stehen, und den

Anbieter bei der Abwehr zu unterstützen.

§7 Verfügbarkeit, Wartung und Support

7.1 Verfügbarkeit des Dienstes.

1. Der Anbieter stellt den Dienst grundsätzlich 24 Stunden täglich, an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung

2. 3. („Betriebszeit“).

Die durchschnittliche jährliche Verfügbarkeit am Übergabepunkt (§ 2.8) beträgt mindestens 98 %. Hiervon

ausgenommen sind die in § 7.3 und § 7.4 beschriebenen Einschränkungen sowie Zeiten höherer Gewalt (§

12).

Die Verfügbarkeitsangabe umfasst ausschließlich die Systeme des Anbieters und des eingesetzten

Drittanbieter-SMS-Gateways. Nicht umfasst sind Netze, Systeme oder Endgeräte des Kunden, der

Endkunden oder sonstiger Dritter (z. B. öffentliche Mobilfunknetze, Internetverbindungen des Kunden).

7.2 Messung der Verfügbarkeit.

1. Grundlage für die Messung ist das Monitoring des Anbieters bzw. des eingesetzten Drittanbieter-SMS-

2. Gateways.

Zeiten geplanter Wartung (§7.3) sowie Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (§12) bleiben bei der Berechnung

unberücksichtigt.

7.3 Wartungsfenster.

1. 2. 3. Zur Sicherstellung von Sicherheit, Stabilität und Weiterentwicklung des Dienstes kann der Anbieter

Wartungsarbeiten durchführen. Während solcher Wartungsfenster kann die Verfügbarkeit des Dienstes

eingeschränkt oder vollständig unterbrochen sein.

Planbare Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn in Textform

angekündigt.

In dringenden Fällen, insbesondere bei sicherheitskritischen Maßnahmen oder zur Abwehr akuter Störungen,

ist der Anbieter berechtigt, kurzfristige oder sofort erforderliche Wartungsarbeiten auch ohne vorherige

Ankündigung durchzuführen. Der Kunde wird hierüber so früh wie möglich informiert.

7.4 Ausschlüsse von der Verfügbarkeitsgarantie.

Nicht zur Verfügbarkeit zählen insbesondere:

1. Störungen oder Ausfälle, die durch den Kunden oder dessen Systeme, Schnittstellen oder Netzwerke

verursacht werden,

2. 3. Ausfälle aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben des Kunden (z. B. falsche Telefonnummern),

Störungen, die durch Dritte verursacht werden, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (z. B. Ausfälle von

seven.io oder Mobilfunknetzbetreibern),

4. planmäßige Wartungsarbeiten gemäß §7.3,

5. Ereignisse höherer Gewalt im Sinne von §12.

7.5 Störungsmeldungen und -beseitigung.

1. 2. 3. Der Kunde ist verpflichtet, Störungen des Dienstes unverzüglich nach Kenntniserlangung per E-Mail an den

Anbieter zu melden („Störungsmeldung“).

Der Anbieter wird gemeldete Störungen während der Geschäfts-/Werktage (§2.15) prüfen und im Rahmen

seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten beheben.

Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Reaktions- oder Behebungszeitraum, bemüht sich jedoch,

Störungen schnellstmöglich zu beseitigen.

7.6 Support.

1. Der Anbieter stellt dem Kunden einen E-Mail-Support während der Geschäfts-/Werktage (§2.15) zur

Verfügung.

2. 3. Anfragen werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet; es besteht kein Anspruch auf sofortige Antwort oder

bestimmte Reaktionszeiten, soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart.

Individuelle Service-Level-Agreements (SLAs) können bei Bedarf gesondert schriftlich vereinbart werden.

§8 Haftung und Haftungsbeschränkung

8.1 Grundsatz.

Der Anbieter haftet dem Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem

Rechtsgrund, nur nach Maßgabe dieses §8.

8.2 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

1. 2. Für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters, seiner gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Anbieter unbeschränkt.

Die Haftung des Anbieters bleibt unberührt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit.

8.3 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit.

1. 2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) ist die Haftung des

Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf

deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.4 Keine Erfolgshaftung für SMS-Zustellung.

Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Zustellung oder Lesbarkeit einer SMS beim Endkunden.

Insbesondere besteht keine Haftung für Schäden, die dadurch entstehen, dass eine SMS

• aufgrund von Störungen oder Ausfällen bei seven.io oder anderen Drittanbieter-SMS-Gateways nicht oder

verspätet übermittelt wird,

• durch Störungen in öffentlichen Mobilfunknetzen oder bei Netzbetreibern nicht zugestellt werden kann,

• wegen falsch hinterlegter Telefonnummern durch den Kunden nicht den vorgesehenen Empfänger erreicht,

8.5 Ausschluss bestimmter Schäden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen für

1. 2. 3. entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden,

Schäden, die auf fehlerhafte oder rechtswidrige Inhalte von SMS zurückzuführen sind (Verantwortung liegt

ausschließlich beim Kunden),

Schäden, die auf Verstöße des Kunden gegen gesetzliche Vorgaben (insb. DSGVO, TTDSG, UWG) beruhen.

8.6 Haftungshöchstgrenze.

Soweit eine Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen besteht, ist diese – außer in den Fällen des

§8.2 – der Höhe nach insgesamt auf den Betrag der in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des Schadensfalles

vom Kunden gezahlten Entgelte beschränkt. Besteht der Vertrag weniger als zwölf Monate, ist die Haftung auf die bis

dahin gezahlten Entgelte beschränkt.

8.7 Beweislast.

Eine Umkehr der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Anbieters ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt

insbesondere die Beweislast dafür, dass ein Schaden auf einem vom Anbieter zu vertretender Umstand beruht.

§9 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Datensicherheit

9.1 Rollenverteilung (DSGVO).

1. 2. Der Kunde ist Verantwortlicher i. S. d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche Verarbeitungen personenbezogener

Daten seiner Endkunden im Zusammenhang mit der Nutzung des SMS-Versanddienstes.

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter i. S. d. Art. 4 Nr. 8,

Art. 28 DSGVO und handelt dabei nur auf Weisung des Kunden. Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken des

Anbieters ist ausgeschlossen.

9.2 Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).

1. Voraussetzung für die Nutzung des Dienstes ist der Abschluss eines AVV gemäß Art. 28 DSGVO zwischen

2. 3. Kunde und Anbieter.

Im Falle von Widersprüchen zwischen AVV und diesen AGB geht der AVV vor.

Ohne wirksamen AVV ist der Anbieter berechtigt, die Leistung nicht aufzunehmen oder auszusetzen.

9.3 Gegenstand, Art, Zweck und Kategorien der Verarbeitung.

1. Gegenstand/Art: Übermittlung von SMS an Endkunden des Kunden einschließlich der hierfür erforderlichen

technischen Verarbeitung.

2. Zweck: Durchführung von vom Kunden veranlassten Termin- und Service-Benachrichtigungen (z. B.

Erinnerungen).

3. Datenkategorien:

o Stammdaten (soweit übermittelt, z. B. Name),

o Kommunikationsdaten (Telefonnummer),

o terminbezogene Daten (z. B. Zeitpunkt, Anlass),

o Nachrichteninhalte (Text/Platzhalter),

o technische Metadaten/Protokolle (Versandzeit, Zustell- oder Fehlercodes).

4. Betroffenengruppen: Endkunden des Kunden (z. B. Parkplatznutzer).

9.4 Datenminimierung und Speicherdauer.

1. 2. 3. 4. Der Anbieter verarbeitet nur solche Daten, die für die Erbringung des SMS-Versanddienstes, für Abrechnung

oder für Sicherheitszwecke erforderlich sind.

Nachrichteninhalte werden – soweit technisch möglich – nur flüchtig verarbeitet und nicht dauerhaft

gespeichert.

Versand- und Nutzungsprotokolle (ohne Nachrichteninhalte) werden zu Support- und Nachweiszwecken

vorgehalten; anschließend erfolgt Löschung oder Aggregation/Anonymisierung.

Abrechnungs- und Rechnungsdaten werden aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (z. B. §§ 147 AO,

257 HGB) bis zu 10 Jahre gespeichert.

9.5 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM).

1. 2. 3. Der Anbieter unterhält geeignete TOM nach Art. 32 DSGVO, insbesondere: Zugangskontrolle (Auth/2FA,

Rollen), Verschlüsselung der Übertragung (TLS), Prinzip des geringstmöglichen Zugriffs und Protokollierung.

Dabei werden Stand der Technik, Implementierungs- und Betriebskosten, Art, Umfang, Umstände und

Zwecke der Verarbeitung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken angemessen

berücksichtigt.

Details werden im AVV/TOM-Anhang konkretisiert.

9.6 Unterauftragsverarbeiter (Subprozessoren).

1. 2. Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Unterauftragsverarbeiter im Sinne von

Art. 28 DSGVO einzusetzen.

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses setzt der Anbieter insbesondere folgende Subprozessoren ein:

• seven.io GmbH, Deutschland – Versand von SMS-Nachrichten

• n8n GmbH, Deutschland/EU – Cloud-Automatisierungsplattform

• Airtable, Inc., USA – Cloud-Datenbank (Übermittlung in ein Drittland auf Grundlage der EU-

Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO)

3. 4. Änderungen in der Subprozessor-Liste werden dem Kunden vorab in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann aus

wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform

widersprechen. Erfolgt ein berechtigter Widerspruch und ist keine zumutbare Alternative verfügbar, bemühen

sich beide Parteien um eine Lösung. Ein Widerspruch ist nur zulässig, wenn ein wichtiger

datenschutzrechtlicher Grund besteht, insbesondere wenn durch den Einsatz des Subprozessors

ein signifikant erhöhtes Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen entsteht.

Der Anbieter stellt sicher, dass sämtliche Subprozessoren durch geeignete vertragliche Maßnahmen an die

Vorgaben der DSGVO gebunden sind und ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

9.7 Ort der Verarbeitung und Datenübermittlungen in Drittländer.

1. 2. 3. Die Verarbeitung erfolgt grundsätzlich in der EU/EWR.

Für die Zustellung von SMS können – abhängig von Zielland und Netz – Übermittlungen an Drittländer

außerhalb der EU/EWR und an dortige Netzbetreiber erforderlich sein.

Der Kunde bleibt als Verantwortlicher verpflichtet, die erforderlichen Rechtsgrundlagen (Einwilligungen,

Informationspflichten) gegenüber seinen Endkunden sicherzustellen.

9.8 Vertraulichkeit.

1. 2. Der Anbieter verpflichtet alle mit der Verarbeitung betrauten Personen auf Vertraulichkeit und Datengeheimnis

(Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO).

Der Anbieter wahrt die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden; umgekehrt verpflichtet sich auch

der Kunde, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Anbieters zu wahren.

9.9 Unterstützung bei Betroffenenrechten.

1. 2. 3. Der Anbieter unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei der Erfüllung von Betroffenenrechten

nach Art. 12–22 DSGVO (z. B. Auskunft, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit), soweit dies nicht

allein in der Sphäre des Kunden möglich ist.

Der Anbieter beantwortet Anfragen betroffener Personen nicht direkt, sondern verweist diese – so weit eine

Zuordnung möglich ist – an den Kunden.

Aufwände hierfür werden nach angemessenem Stundensatz abgerechnet, sofern nicht durch Gesetz oder

AVV abweichend geregelt.

9.10 Meldung von Datenschutzvorfällen.

1. 2. Der Anbieter meldet dem Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach

Kenntniserlangung, Sicherheitsvorfälle, die voraussichtlich zu einem Risiko für Rechte und Freiheiten

natürlicher Personen führen (Art. 33 DSGVO). Dabei übermittelt er verfügbare Informationen (Art, Umfang,

betroffene Daten, voraussichtliche Folgen, ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen).

Der Kunde bleibt als Verantwortlicher zuständig für behördliche Meldungen (Art. 33 DSGVO) und

Benachrichtigungen der Betroffenen (Art. 34 DSGVO). Der Anbieter unterstützt hierbei in angemessenem

Umfang.

9.11 Löschung und Rückgabe von Daten.

1. 2. 3. Nach Vertragsende löscht der Anbieter personenbezogene Daten, die er im Auftrag des Kunden verarbeitet,

nach Weisung des Kunden; alternativ gibt er sie in einem gängigen Format (z. B. CSV, JSON) zurück.

Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Backups bleiben unberührt. In Backups gespeicherte Daten werden

nach Ablauf der regulären Backup-Zyklen automatisch überschrieben.

Der Anbieter dokumentiert die erfolgte Löschung bzw. Rückgabe.

9.12 Weisungen des Kunden.

1. 2. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Weisung des Kunden.

Hält der Anbieter eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Kunden unverzüglich und kann die

Durchführung bis zur Klärung aussetzen. Besteht der Kunde trotz Hinweises auf der Weisung, kann der

Anbieter die Ausführung verweigern und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

9.13 Verantwortlichkeit des Kunden (TTDSG/UWG/DSGVO).

1. 2. Der Kunde stellt sicher, dass für jede SMS an Endkunden eine rechtmäßige Grundlage (z. B. wirksame

Einwilligung oder gesetzliche Erlaubnis) vorliegt und dass sämtliche Informationspflichten erfüllt sind.

Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, täuschenden oder irreführenden Inhalte zu versenden (vgl.

§6).

9.14 Datenpannen-/Sicherheitskommunikation.

Der Kunde benennt eine Ansprechperson für Datenschutz und Sicherheit. Mitteilungen des Anbieters nach §9.10 an

die in §1.5 genannte E-Mail-Adresse gelten als ordnungsgemäß.

9.15 Datenübermittlung an Behörden.

Soweit der Anbieter gesetzlich zur Herausgabe von Daten an Behörden oder Gerichte verpflichtet ist, informiert er –

soweit rechtlich zulässig – den Kunden vorab. Herausgaben erfolgen ausschließlich im gesetzlich erforderlichen

Umfang.

§10 Rechte des Anbieters, Schutzrechte Dritter und geistiges Eigentum

10.1 Eigentum und Schutzrechte des Anbieters.

1. 2. Sämtliche Rechte an den vom Anbieter eingesetzten Systemen, Workflows, Schnittstellen, Dokumentationen,

Marken, Logos und sonstigen geschützten Inhalten verbleiben ausschließlich beim Anbieter oder seinen

Lizenzgebern.

Der Kunde erwirbt daran keine Eigentums- oder Verwertungsrechte. Er erhält lediglich die Befugnis, den vom

Anbieter angebotenen SMS-Versanddienst im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen.

10.2 Beschränkungen der Nutzung.

1. 2. 3. Der Kunde darf den SMS-Versanddienst ausschließlich im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit nutzen.

Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung, Weitergabe oder sonstige Nutzung durch Dritte ist

unzulässig, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich gestattet wurde.

Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich verwenden, insbesondere nicht zur

Entwicklung konkurrierender Angebote oder zur Analyse von Geschäftsgeheimnissen des Anbieters.

10.3 Feedback und Verbesserungsvorschläge.

1. Der Kunde kann dem Anbieter freiwillig Vorschläge, Ideen oder Feedback zur Verbesserung des Dienstes

2. übermitteln.

Der Anbieter ist berechtigt, solches Feedback uneingeschränkt, unentgeltlich und weltweit zur

Weiterentwicklung seines Dienstes zu nutzen, soweit der Kunde, dem nicht ausdrücklich in Textform

widerspricht.

10.4 Schutzrechte Dritter.

1. 2. 3. 4. Der Anbieter sichert zu, dass die Erbringung des SMS-Versanddienstes keine Rechte Dritter verletzt, die die

vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden einschränken.

Sollte ein Dritter wegen einer behaupteten Rechtsverletzung Ansprüche gegen den Kunden geltend machen,

informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich. Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, die

Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit die behauptete Verletzung den Dienst betrifft.

Der Anbieter stellt den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Anbieter zu vertretenden

Rechtsverletzung beruhen, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten. Voraussetzung ist, dass

der Kunde den Anbieter unverzüglich informiert, ihm die alleinige Verteidigungsführung überlässt und ihn bei

der Abwehr angemessen unterstützt.

Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit die behauptete Verletzung auf einer Nutzung außerhalb der

vertraglichen Bestimmungen, einer Veränderung durch den Kunden oder einer Kombination mit nicht vom

Anbieter vorgesehenen Systemen/Komponenten beruht.

10.5 Kennzeichenrechte.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken, Logos oder geschäftliche Bezeichnungen des Anbieters ohne vorherige

ausdrückliche Zustimmung zu nutzen, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung zwingend erforderlich.- 12 -§11 Vertraulichkeit

11.1 Begriff der vertraulichen Informationen.

1. 2. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieses Vertrages sind alle Informationen, Unterlagen, Daten und

Kenntnisse, die einer Partei („offenbarende Partei“) im Zusammenhang mit diesem Vertrag von der

anderen Partei („empfangende Partei“) zugänglich gemacht werden, gleich in welcher Form (schriftlich,

mündlich, elektronisch, visuell) und unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich

gekennzeichnet sind.

Hierunter fallen insbesondere: Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Kunden- und

Lieferanteninformationen, Preis- und Abrechnungsdetails, Quell- und Objektcodes, interne Prozesse,

Strategien, Sicherheitsmaßnahmen sowie Vertragsinhalte.

11.2 Geheimhaltungsverpflichtung.

1. 2. 3. Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln,

ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht ohne vorherige

schriftliche Zustimmung der offenbarenden Partei zugänglich zu machen.

Die empfangende Partei trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um eine

unbefugte Kenntnisnahme oder Verwendung vertraulicher Informationen zu verhindern.

Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern oder Beauftragten zugänglich gemacht

werden, die sie zur Vertragserfüllung benötigen, und die ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

11.3 Ausnahmen.

Die Verpflichtungen gemäß §11.2 gelten nicht für Informationen,

1. 2. 3. 4. 5. die der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, bevor sie ihr von der offenbarenden

Partei zugänglich gemacht wurden,

die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB allgemein bekannt werden,

die die empfangende Partei von einem Dritten rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhält,

die die empfangende Partei selbständig, ohne Bezug zu den vertraulichen Informationen der

offenbarenden Partei, entwickelt hat,

die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden

müssen; in diesem Fall informiert die empfangende Partei die offenbarende Partei unverzüglich über die

Offenlegung, soweit rechtlich zulässig.

11.4 Dauer der Geheimhaltung.

1. 2. Die Geheimhaltungspflichten bestehen während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von drei

(3) Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.

Soweit es sich um Geschäfts- und handelt, bestehen die Geheimhaltungspflichten so lange fort, wie die

Informationen als Geschäftsgeheimnis gelten.

11.5 Rückgabe und Löschung.

1. 2. Nach Vertragsende oder auf Aufforderung der offenbarenden Partei gibt die empfangende Partei alle

vertraulichen Informationen zurück oder löscht diese, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten

entgegenstehen.

Auf Verlangen ist die Löschung schriftlich oder in Textform zu bestätigen.

11.6 Vertragsstrafe.

Der Anbieter behält sich vor, bei schuldhaften Verletzungen der Vertraulichkeitsverpflichtungen durch den

Kunden eine angemessene Vertragsstrafe geltend zu machen. Die Höhe wird im Einzelfall bestimmt und kann

gerichtlich überprüft werden. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§12 Höhere Gewalt

12.1 Begriff der höheren Gewalt.

„Höhere Gewalt“ im Sinne dieses Vertrages sind alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen

Partei liegen, die auch durch äußerste, nach den Umständen zumutbare Sorgfalt nicht verhindert werden können und

die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen oder erheblich erschweren.

Hierunter fallen insbesondere (nicht abschließend):

• Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben, Stürme, Feuer, Pandemien, Epidemien,

• Krieg, Terrorakte, Aufruhr, Streiks und rechtmäßige Aussperrungen,

• Stromausfälle, Ausfälle der Energieversorgung, Angriffe auf IT-Systeme durch Dritte (z. B. DDoS,

Schadsoftware),

• behördliche oder gesetzgeberische Maßnahmen (z. B. Embargos, gesetzliche Verbote),

• Ausfälle oder Störungen von Telekommunikations- und Internetdiensten, soweit sie nicht im Einflussbereich

der betroffenen Partei liegen.

12.2 Rechtsfolgen.

1. 2. Ist eine Partei durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, so gilt dies

nicht als Vertragsverletzung. Die betroffene Partei wird für die Dauer und im Umfang der höheren Gewalt von

ihren Leistungspflichten befreit.

Zahlungsansprüche, die vor Eintritt der höheren Gewalt bereits fällig waren, bleiben hiervon unberührt.

12.3 Benachrichtigungspflicht.

Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über das Eintreten, die voraussichtliche

Dauer und das Ende der höheren Gewalt. Sie bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, die Auswirkungen so gering

wie möglich zu halten und die Leistungspflichten schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

12.4 Kündigungsrecht bei anhaltender Störung.

Dauert die höhere Gewalt länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, den

Vertrag außerordentlich mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen in Textform zu kündigen. In diesem Fall bestehen

keine Schadensersatzansprüche; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

12.5 Beweislast.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, trägt die Beweislast für das Vorliegen und die Dauer des Ereignisses.

§13 Vertragsänderungen und Anpassungen

13.1 Änderungen der AGB.

1. 2. Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit

a) gesetzliche oder regulatorische Anforderungen (z. B. DSGVO/TTDSG/UWG, Telekommunikationsrecht)

dies erforderlich machen,

b) höchstrichterliche Rechtsprechung oder behördliche Vorgaben Anpassungen verlangen,

c) technische Weiterentwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder geänderte Marktgegebenheiten eine

sachgerechte Modifikation ohne Nachteil für den Kunden erfordern, oder

d) Regelungslücken geschlossen werden müssen, die das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung

nicht wesentlich verschieben.

Änderungen, die wesentliche Vertragsinhalte (z. B. Hauptleistungspflichten) nachteilig für den Kunden

gestalten, erfolgen nur, wenn sie dem Kunden zumutbar sind und ein sachlicher Grund i. S. v. Abs. 1 vorliegt.

Eine Rückwirkung von Änderungen ist ausgeschlossen.

13.2 Verfahren und Information.

1. Der Anbieter teilt dem Kunden beabsichtigte AGB-Änderungen mindestens sechs (6) Wochen vor deren

geplantem Inkrafttreten in Textform mit („Änderungsmitteilung“). Die Mitteilung enthält den vollständigen

Text der geänderten Bestimmungen sowie einen Hinweis auf die maßgeblichen Gründe und die Rechtsfolgen

von Schweigen.

2. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht bis spätestens zwei (2) Wochen vor dem geplanten

Inkrafttreten in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt.

13.3 Sonderkündigungsrecht des Kunden.

1. 2. Sind AGB-Änderungen für den Kunden nicht lediglich vorteilhaft oder neutral, steht dem Kunden

ein Sonderkündigungsrecht zu: Er kann den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen

in Textform kündigen.

Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch und widerspricht er den Änderungen

nicht fristgerecht, treten die Änderungen vereinbarungsgemäß in Kraft.

13.4 Gesetzlich zwingende, unverzügliche Änderungen.

Änderungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben oder behördlicher Anordnungen, die keinen

Gestaltungsspielraum lassen und die den Kunden nicht schlechter stellen, können sofort wirksam werden. Der

Anbieter informiert den Kunden hierüber unverzüglich in Textform.

13.5 Leistungsbeschreibungen und technische Anpassungen.

1. 2. Leistungsänderungen im Sinne von Weiterentwicklungen/Optimierungen, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich

beeinträchtigen, können gemäß § 3.5 unter angemessener Vorankündigung umgesetzt werden.

Sicherheitsrelevante Maßnahmen dürfen aus dringendem Anlass auch kurzfristig erfolgen; der Anbieter

informiert den Kunden so früh wie möglich.

13.6 Änderung formaler Angaben.

Reine Formalia (z. B. Aktualisierung von Kontaktdaten, Handelsbezeichnungen, Verweisen, redaktionelle

Klarstellungen ohne materiellen Gehalt) kann der Anbieter jederzeit vornehmen. Der Kunde wird hierüber informiert,

sofern dies zur Vertragsdurchführung relevant ist.

§14 Schlussbestimmungen

14.1 Anwendbares Recht.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Gerichtsstand.

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit

diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, bleiben

unberührt.

14.3 Schrift- und Textform.

1. Soweit in diesen AGB von „Schriftform“ die Rede ist, ist die eigenhändige Unterzeichnung i. S. v. § 126 BGB

2. 3. erforderlich.

Soweit „Textform“ vorgesehen ist, genügt jede lesbare Erklärung, die auf einem dauerhaften Datenträger

abgegeben wird (insb. E-Mail), § 126b BGB.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen

mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

14.4 Abtretung.

1. 2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des

Anbieters auf Dritte übertragen.

Der Anbieter darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf mit ihm verbundene Unternehmen oder

Rechtsnachfolger übertragen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt

werden.

14.5 Salvatorische Klausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden,

bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige

wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung

am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

14.6 Vertragssprache.

Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information;

maßgeblich ist stets die deutsche Fassung.


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